IG Tanzen in Sachsen – so geht es weiter

Gemeinsam für eine Perspektive!

„Tanzen ist ein Gespräch zwischen Körper und Seele“ (Autor unbekannt)

Wir brauchen jetzt Gespräche und Lösungen für eine ganze Branche!


Als Repräsentanten aller ADTV Tanzschulen, Tanzstudios, -vereine, -clubs und anderer Tanz- Institutionen in Sachsen bildet die „Interessengemeinschaft Tanzen in Sachsen“ ein Sprachrohr gegenüber der Politik, der Gesellschaft und den Tanzlehrenden.


Am 06. April 2021 gaben wir, die Vertreter der „Interessengemeinschaft Tanzen in Sachsen“, unser geplantes Vorhaben zum Neustart am 19. April 2021 mit „Individual-Unterricht“ bekannt.


Alle in der „Interessengemeinschaft Tanzen in Sachsen“ organisierten ADTV Tanzschulen, Tanzsportvereine sowie die verbandsfreien Institutionen, welche sich in Sachsen mit dem Tanzen im allgemeinen oder auch im sportlichen Bereich hauptberuflich beschäftigen, planten spätestens am 19. April 2021 ihre Räumlichkeiten für den „Individual-Unterricht“ zu öffnen.


Wir treten hierbei nicht mehr als „kleine“ Einzelunternehmen auf, sondern als ein Gesamtverbund mit über 100 Institutionen in Sachsen, 1000 Angestellten und Auszubildenden sowie einer wöchentlichen Reichweite von über 1 Millionen Menschen.


Als Reaktion auf unsere mediale Präsenz (Pressekonferenzen in Leipzig, Dresden, Chemnitz) erhielt die „IG Tanzen in Sachsen“ durch das sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt schriftlichen Gegenwind. Laut sächsischer Corona-Verordnung müssen Tanzschulen bi auf Weiteres geschlossen bleiben. Bei Verstößen sei mit einem Bußgeld zu rechnen.


„Es wird nach wie vor die Gleichberechtigung außer Acht gelassen. Selbst mit einem tagesaktuellen Negativ-Test ist kein Individual-Unterricht möglich“, kritisiert die Interessengemeinschaft TANZEN IN SACHSEN.

Wir berufen uns weiterhin auf den Grundsatz, dass sich zwei Haushalte „privat“ treffen dürfen. Unser Vorteil liegt eindeutig in der Größe, der von uns für den Unterricht benutzten Räumlichkeiten. Dadurch wird ein Mindestabstand ausreichend gewährleistet und die Maßnahmen der Belüftung können erfüllt werden. Mit klaren Hygieneregeln (Corona-Test, Handhygiene, Mindestabstand, Erfassung Kundendaten), dem beschränkten Kontakt auf zwei Haushalte sowie dem kontaktlosen Wechsel der Kunden werden alle Belange, der durch die Politik vorgegebenen Richtlinien, eingehalten. „Im Moment besprechen wir weitere Maßnahmen und prüfen rechtliche Schritte“, so die Vertreter der Interessengemeinschaft.